Christian berichtet von einem Gerichtsurteil. Demnach musste eine Schule in Bayern ein großes Jesus-Kreuz entfernen, das über einem Durchgang angebracht war, sodass die Schüler unter dem Kreuz durchgehen mussten. Zwei Schülerinnen hatten dagegen geklagt und Recht bekommen. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) stellte sofort klar, dass man weiterhin solche Kreuze aufhängen würde, trotz des Urteils. Auch andere bayerische Parteien äußerten sich ähnlich. Laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist in Grund-, Mittel- und Förderschulen in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen. Für Gymnasien gibt es eine solche Regelung nicht. Wir besprechen das Urteil und insbesondere die Reaktion von Innenminister Dobrindt.
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