Das Saarland hat am 29. April seine Landesverfassung geändert: Eine neue Präambel verankert die Verantwortung vor Gott und den Menschen und beruft sich auf ein religiöses und humanistisches Erbe – ermöglicht durch einen CDU-SPD-Kompromiss und offiziell mit Wertebezug, Demokratieschutz und Extremismusabwehr begründet. Wir ordnen diesen Schritt historisch ein, erklären, warum das Land bislang ohne Präambel auskam, und diskutieren die politischen Hintergründe der nötigen Zweidrittelmehrheit. Vor allem prüfen wir, was ein Gottesbezug für staatliche Neutralität, Grundrechte und Inklusion bedeutet – Symbolik oder wirksame Leitlinie, und passt das noch in unsere Zeit.
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